AUFGABEN DES FACHHANDWERKERS
Die hygienisch erforderlichen Luftmengen werden der Inbetriebnahme und Einregulierung raumweise eingestellt. Nach der Erstinbetriebnahme übergibt der Fachhandwerker dem zukünftigen Anlagenbetreiber die Lüftungsanlage. In diesem Rahmen ist eine Einweisung des Anlagenbetreibers vorzunehmen. Dabei ist beispielsweise zu erklären, wie ein notwendiger Filterwechsel erkannt und durchgeführt wird, wie auf Störungsmeldungen zu reagieren ist oder welche Reinigungsarbeiten der Anlagenbetreiber ohne weiteres selbst vornehmen kann.
Anschließend obliegt dem Fachhandwerker in einem Turnus von zwei Jahren die fachgerechte Durchführung von Wartungsmaßnahmen. Die Schwerpunkte stellen dabei u. a. die Inspektion des Luftverteilsystems und des Lüftungsgeräts/der Lüftungsgeräte dar. Zu diesem Zweck schließt der Fachhandwerker optimalerweise einen Wartungsvertrag mit dem Anlagenbetreiber ab.
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