INSTANDHALTUNG


Nur eine regelmäßig gewartete Lüftungsanlage arbeitet in einem energetisch optimalen Betrieb und spart somit unnötige Stromkosten. Außerdem dient eine regelmäßige Wartung dem Werterhalt der Lüftungsanlage. Zu unterscheiden sind hier Maßnahmen, die der Anlagenbetreiber selbst durchführen darf, und solche, die nur Fachbetriebe durchführen dürfen. Erstere sind im Abstand von sechs Monaten durchzuführen und umfassen i. d. R. den Wechsel von Filtern, die Reinigung von Luftdurchlässen sowie die Sichtkontrolle der Außen- und Fortluftdurchlässe.

Weitergehende Maßnahmen wie die Wartung von Gerätekomponenten dürfen nur von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Idealerweise schließt der Anlagenbetreiber dafür einen Wartungsvertrag mit dem Fachbetrieb ab, der die Anlage installiert hat.

Beispiel für eine Wartungsvereinbarung >>> Download: DOC (Word) I PDF

Mustercheckliste für die Wartung und Inspektion von Einzelraumsystemen >>> Download: DOC (Word) I PDF

Mustercheckliste für die Wartung und Inspektion von zentralen Zu- und Abluftsystemen 
für eine oder mehrere Wohnungen mit Zuluftelementen >>> Download: DOC (Word) l PDF

Mustercheckliste für die Wartung und Inspektion von dezentralen Abluftsystemen 
für eine oder mehrere Wohnungen mit Zuluftelementen >>> Download: DOC (Word) l PDF

Mustercheckliste für die Wartung und Inspektion von zentralen Abluftsystemen 
für eine oder mehrere Wohnungen mit Zuluftelementen >>> Download: in Kürze verfügbar

Beispiel für ein Serviceheft >>> Download: PDF l Publisher

Suche nach qualifizierten Fachbetrieben für die professionelle Wartung von Wohnungslüftungsanlagen  >>> Link